Streit um das Bahnnetz in Afrika

1999 verständigte sich Geftarail mit fünf afrikanischen Staaten darauf, dort das Gleisnetz zu erneuern und zu erweitern – doch nichts passierte. Seit 2015 baut nun Bolloré eine Bahnverbindung von Niger nach Benin. Geftarail wollte dies stoppen, doch erfolglos.

Aufregung im Niger. Ende Mai hat der nigerische Staat und das französische Unternehmen Geftarail eine Vereinbarung unterzeichnet, die besagt, dass die französische Firma immer noch das Recht hat, Westafrikas grösstes Eisenbahnnetz zu errichten. Die anfallenden Kosten werden auf rund 10 Mrd. Euro geschätzt.

Neverending railway von Mombasa to Nairobi, Afrika
Neverending railway von Mombasa nach Nairobi. Photo: Thinkstock

Die Vereinbarung zwischen Geftarail und der nigerischen Regierung fusst auf einem Vertrag von 1999, in dem festgelegt wurde, dass ein Eisenbahnnetz gebaut wird. Doch bislang ist von Seiten Geftarails nichts geschehen.

Spannend ist dies, weil der französische Logistikkonzern Bolloré ebenfalls die Sanierung bzw. den Neubau eines Gleisnetz in der Region bereits begonnen hat und fünf Länder (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Niger und Togo) miteinander verknüpfen will.

1065 km umfasst allein das Bahnnetz zwischen Niamey (Niger) und Cotonou (Benin). Die Verträge wurden im August vergangenen Jahres unterzeichnet. Nachdem Bolloré mit den Bauarbeiten begonnen und inzwischen 140 km Gleis verlegt hatte, wollte Geftarail den Konkurrenten stoppen und ist vor Gericht gegangen.

Geftarail erzielt Kompromiss
Zwar hat Geftarail einen Baustopp nicht erreicht, allerdings gibt es einen Kompromiss: Niger will, dass – neben Bolloré – auch Geftarail seine Pläne wahr macht.

Mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes will Niger eine direkte Verbindung zu den westafrikanischen Häfen schaffen, um dem Handel einen Schub zu verleihen. Die Bolloré-Gruppe betreibt viele Häfen in Westafrika und will auch das Eisenbahnnetz zwischen den beiden Nachbarstaaten Burkina Faso und der Elfenbeinküste auf Vordermann bringen: Es hat eine Gesamtlänge von mehr als 1200 km.

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