Einigung zwischen SBB Cargo und Personalverbänden

SBB Cargo und die Personalverbände haben sich darauf verständigt, weniger Mittel für die Lohnmassnahmen im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Die nun vereinbarten Massnahmen werden per 1. Mai 2021 wirksam. Im Gegenzug wird der GAV SBB Cargo um 20 Monate bis Ende 2023 verlängert. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden.

Die finanzielle Situation von SBB Cargo ist aufgrund der seit Herbst 2020 rezessiven wirtschaftlichen Tendenzen und aufgrund der Verkehrseinbrüche durch die Corona-Pandemie sehr angespannt. Der Covid-Beitrag des Bundes wird den Verlust von SBB Cargo bei weitem nicht decken. Bis Anfang Dezember des letzten Jahres belief sich allein der Pandemie-bedingte Schaden auf minus 35 Millionen Schweizer Franken. Selbst mit Unterstützung des Bundes ist auch für dieses Jahr ein Verlust zu erwarten. Die Verhandlungen standen daher im Zeichen von dringend notwendigen personalrelevanten Massnahmen im Jahr 2021, die einen Beitrag zur Entspannung der ernsten finanziellen Lage leisten sollen.

SBB Cargo und die Sozialpartner haben sich nach intensiven Verhandlungen auf verschiedene personalrelevante Massnahmen geeinigt. Nach viermonatiger Verhandlungszeit ist es gelungen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Das sind die wichtigsten Resultate:

  • Individuelle Lohnmassnahmen für tiefe GAV-Anforderungsniveaus: Im Jahr 2021 werden 0,3 Prozent der Lohnsumme von SBB Cargo für individuelle Lohnmassnahmen der Mitarbeitenden in den tiefen GAV-Anforderungsniveaus verwendet (ursprünglich vereinbart waren 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
  • Verzicht auf einmalige Leistungsanteile: Für das vergangene Jahr werden keine einmaligen Leistungsanteile für sehr gute Ergebnisse gemäss GAV ausbezahlt.
  • Einmal-Prämie: Mitarbeitende von SBB Cargo mit einem GAV-Arbeitsvertrag und einem ununterbrochenen Anstellungsverhältnis seit mindestens dem 1. Juli 2020, das am 31. Mai 2021 noch immer besteht, erhalten 2021 eine ausserordentliche Einmal-Prämie ausbezahlt. Sie beträgt 200 beziehungsweise 100 Franken bei einem Pensum von weniger als 50 Prozent.
  • Keine Streichung von Ferientagen: SBB Cargo verzichtet auf die Streichung von Ferientagen für das Jahr 2021.

Die Umsetzung der Lohnmassnahmen sowie die Auszahlung der Einmalprämie erfolgen im Mai 2021. Die Parteien haben sich zudem darauf geeinigt, den GAV SBB Cargo ab 1. Mai 2022 um 20 Monate bis Ende 2023 zu verlängern. «Die angespannte finanzielle Lage bleibt damit aber bestehen», sagt Désirée Baer, CEO SBB Cargo AG. «Mit diesen Massnahmen leisten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag in der aktuellen Situation. Wir sind überzeugt, dass unsere Mitarbeitenden für die schwierige Lage von SBB Cargo in dieser Pandemie Verständnis haben.» SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger hält fest: «Durch die Laufzeitverlängerung des GAV um ein Jahr und acht Monate erhalten die Mitarbeitenden in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage die für sie nötige Perspektive.»

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