Private Güterwagen mit Kleinschäden rollen direkt zur Reparatur

Entdeckt ein Technischer Kontrolleur einen Kleinschaden an einem privaten Güterwagen, informiert er den Wagenbesitzer mit einem Schadenprotokoll. Dieser führt den Wagen dann einer Reparatur zu. In einem Pilotverfahren schickt SBB Cargo solche Wagen neu direkt zur Reparatur.

Güterwagen mit sogenannten Kleinschäden können betriebssicher befördert werden, müssen vor erneutem Belad aber repariert sein. Bislang hat SBB Cargo den Wagenbesitzer mit einem Schadenprotokoll informiert – mit dem Hinweis «nicht wieder zu beladen, nach Entladung zur Reparatur». Der Wagenbesitzer hat dann die Reparatur veranlasst. In der Praxis führt dieses Verfahren zu Problemen bei bestimmten Pendelzügen, zum Beispiel im Mineralölverkehr.

Darum hat SBB Cargo Anfang Januar ein Pilotverfahren gestartet, bei dem die Schweizer Güterbahn private Wagen mit Kleinschäden direkt zur Reparatur schickt. In einer ersten Phase gilt dies für Güterwagen in Ganzzugverkehren von und zu Tanklagerstandorten in der Schweiz. «So vermeiden wir Verdruss bei unseren Kunden. Und wir verkürzen die Ausfallzeit bei Schadwagen», sagt Christoph Gabrisch, Leiter Wagenbewirtschaftung bei SBB Cargo. «Das Pilotverfahren steht im Einklang mit dem international gültigen Allgemeinen Wagenverwendungsvertrag AVV. Ob wir das Verfahren ausweiten auf alle Güterwagen in allen Verkehren, entscheiden wir im Sommer 2013

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert