Betriebsleitzentrale Zürich

Der Güterverkehr auf der Schiene braucht bessere Trassen

Mitte April hat der Bundesrat die Gesamtkonzeption Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, den vertakteten Personenverkehr bei der Trassenzuteilung nicht mehr automatisch zu priorisieren (vgl. BAV-Meldung vom 13.5.2013).

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Aber was hat die Prioritätenordnung mit der Förderung des Schienengüterverkehrs zu tun?
Die Angebote im Güterverkehr auf der Schiene stehen im Wettbewerb zu den Transportangeboten auf der Strasse. Das gilt im Besonderen für den Einzelwagenladungsverkehr und den kombinierten Verkehr. Ob sich ein Unternehmen für den Transport seiner Güter auf der Schiene entscheidet, hängt massgeblich davon ab, ob das Angebot seine Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Flexibilität erfüllt und zu einem Preis erbracht werden kann, der im Vergleich zur Strasse wettbewerbsfähig ist. Den Fahrrechten (=Trassen), die dem Bahnunternehmen dabei auf dem Schienennetz eingeräumt werden, kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Neben der Trassenlage im Tagesgang und den flexiblen Anschlussmöglichkeiten in den Netzknoten des Güterverkehrs bestimmen sie auch die Geschwindigkeit und die Zahl der unfreiwilligen Halte. Jeder aufgezwungene Halt, um zum Beispiel einen Zug des Personenverkehrs überholen zu lassen, kostet den Güterverkehr Zeit und Geld. Durch die Wartezeiten verlängert sich die Transportdauer und damit die Einsatzzeiten von Lok und Lokführer.  Ausserdem steigt der Bahnstromverbrauch durch das energieintensive Wiederanfahren und Beschleunigen.

Heute verliert der Schienengüterverkehr bis zu 20 Prozent der Fahrzeit durch unproduktives Warten und ein zweistelliger Prozentbetrag des Energieverbrauchs dürfte auf das Wiederanfahren nach unfreiwilligen Halten zurückzuführen sein. Wenn es gelingt, die Anforderungen des Güterverkehrs bereits bei der Planung und der Infrastrukturentwicklung und dann auch bei der effektiven Trassenzuteilung stärker zu berücksichtigen, kann der Güterverkehr mittelfristig kostengünstiger produzieren und so wettbewerbsfähiger am Markt agieren. Dies muss das Ziel des Bundesrates sein, wenn er Rahmenbedingungen schaffen will, die eine nachhaltig Entwicklung mit eigenwirtschaftlichen Angeboten auf der Schiene ermöglichen.

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