Pünktlichkeit und gegenseitige Zuverlässigkeit sind gefragt.

Eine pünktliche Produktion im Einzelwagenladungsverkehr ist das stetige Ziel von SBB Cargo. Nach einem holprigen Start im neuen System WLV 2017 steigert das Unternehmen nun seine Verlässlichkeit und entschädigt Kunden bei Verspätungen, die von SBB Cargo verursacht wurden. Umgekehrt verlangt es Gebühren für No-Shows und kurzfristige Stornierungen.

Seit der Einführung des Wagenladungsverkehrs 2017 buchen die Kunden von SBB Cargo ihre Transporte im Buchungssystem CIS-online und checken die Wagen bis zu 90 Minuten vor Abfahrt ein. Das heisst, sie bestätigen SBB Cargo, dass die Wagen bei ihnen an der Rampe beladen und abholbereit sind. Der Ablauf funktioniert also ähnlich wie die Buchung und das Check-in im Flugverkehr.

Nach dem holprigen Start des Wagenladungsverkehrs 2017 im letzten Frühling läuft das System jetzt stabil – SBB Cargo wurde durch den WLV 2017 insgesamt pünktlicher und zuverlässiger. Das Ziel, bei der Sendungspünktlichkeit 90 Prozent zu erreichen, wurde die letzten drei Monate geschafft. Kommt ein Wagen dennoch mehr als drei Stunden zu spät beim Kunden an, verspricht SBB Cargo seit dem 1. Januar 2018 eine Entschädigung von 250 Franken pro Wagen. Dies allerdings nur, wenn die Verspätung auch durch SBB Cargo verursacht wurde. Höhere Gewalt, also zum Beispiel Unwetter, zählen dabei nicht.

Gebühr bei No-Show und kurzfristigen Stornierungen.

Handkehrum werden – ebenfalls vom Modell des Flugverkehrs inspiriert – für No-Shows oder sehr kurzfristige Stornierungen vom Kunden Gebühren verlangt. «Damit wollen wir insbesondere erreichen, dass Kapazitäten nicht unnötig gebunden und die Güterwagen effizient bewirtschaftet werden können», sagt Wolfram Köster, stellvertretender Leiter Vertrieb bei SBB Cargo. Unter kurzfristigen Stornierungen versteht SBB Cargo solche, die weniger als 90 Minuten vor Beginn des Bedienzeitfensters getätigt werden. Dabei verlangt das Unternehmen eine Entschädigung von 150 Franken.

Ist eine gebuchte oder eingecheckte Sendung eines Kunden im Moment der Abholung durch SBB Cargo gar nicht vorhanden oder nicht bereit, gilt dies als No-Show. «Diese sind für uns ganz besonders aufwändig, denn wir verlieren dadurch sehr viel Zeit in der Produktion und gefährden wiederum unser Pünktlichkeitsversprechen», erklärt Köster. Aus diesem Grund habe man sich dafür entschieden, ab 1. Januar für einen nicht abholbereiten Wagen 250 Franken Gebühr zu verlangen. «Mit dem Pünktlichkeitsversprechen und den Spielregeln bei Stornierungen und No-Shows schaffen wir faire Bedingungen für unsere Kunden, aber auch für uns», sagt Wolfram Köster und ist dabei zuversichtlich, dass sich die neue Regelung bei allen Beteiligten unkompliziert einspielen wird.

 

 

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