Heute hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, den Halbstundentakt auf der ZVV-Bahnlinie S3 zu ermöglichen und damit die Interessen des Personenverkehrs höher als diejenigen des Güterverkehrs zu gewichten. SBB Cargo bedauert diesen Entscheid und setzt sich für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs ein. Das Urteil wird nun im Detail geprüft.