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Bundesamt für Verkehr und SBB Cargo regeln Bedingungen für Corona-Finanzhilfe

Der Schienengüterverkehr leidet unter der Corona-Krise. Um die damit verbundenen Einbussen zu dämpfen, hat das Parlament Unterstützungsgelder gesprochen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und SBB Cargo haben nun eine Absichtserklärung erarbeitet, welche die Bedingungen regelt, unter denen SBB Cargo Gelder aus dem Hilfspaket des Bundes in Anspruch nehmen kann: SBB Cargo verzichtet auf generelle Preiserhöhungen und führt die bestehenden Angebote 2021 weiter.